Aus der Satzung der Kirchenvorstandes: Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Er verwaltet deren Vermögen mit Ausnahme des Treuegutes der Kirchengemeinde.
Unsere Kandidaten zur Kirchenvorstandswahl 2026
Vorsitzender des KV Pfarrer Tobias Kotte
Matthias Efken
Clemens Gerdes
Karl Heinz Heyers
Frank Robben
Günter Sanders
Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Er ist zuständig für ihre finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten; insbesondere stellt er den Haushalt auf und berät und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Auf diese Weise stellt er die Rahmenbedingungen der Seelsorge – insbesondere der pastoralen Arbeit des Pfarrgemeinderates – sicher. (Bistum Osnabrück 2018)
Foto: Pixabay

